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BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 660
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54
Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen
Auszug aus BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74
Für diese besteht nach zivilrechtlichen Schadensersatzgrundsätzen eine Haftungsgrenze: Der Schädiger braucht nicht mehr für sie einzustehen, wenn die seelische Störung erst durch die - bewußte oder unbewußte - Begehrensvorstellung nach einer Lebenssicherung oder die Ausnutzung einer vermeintlichen Rechtsposition ihr Gepräge erhält und der Unfall zum Anlaß genommen wird, den Schwierigkeiten des Arbeitslebens auszuweichen (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] = LM BGB § 249 (Bb) Nr. 6 mit Anmerkung Hauss; LM BGB § 823 (F) Nr. 16; LM BGB § 249 (Bb) Nr. 13). - BGH, 10.04.1963 - IV ZR 281/62
Haftung für Neuroseschäden
Auszug aus BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74
Der Bundesgerichtshof hat diese Haftungsgrenze für den Bereich des Entschädigungsrechts zu Gunsten der Geschädigten verschoben: Auch Tendenzneurosen sind zu entschädigen, wenn Schwere und Dauer der Verfolgung zu einer derartigen Schädigung der Tiefenschichten der Persönlichkeit geführt haben, daß der Verfolgte unentrinnbar zwanghaften Begehrensvorstellungen unterworfen ist; eine schuldhafte Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 9 Abs. 1 BEG; § 254 BGB) kann ihm dann nicht entgegengehalten werden (BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62] = RzW 1963, 453 Nr. 19; BGH RzW 1965, 27 Nr. 19; 1968, 504; 549).