Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,5416
BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74 (https://dejure.org/1975,5416)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1975 - IX ZB 1/74 (https://dejure.org/1975,5416)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1975 - IX ZB 1/74 (https://dejure.org/1975,5416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,5416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 660
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74
    Für diese besteht nach zivilrechtlichen Schadensersatzgrundsätzen eine Haftungsgrenze: Der Schädiger braucht nicht mehr für sie einzustehen, wenn die seelische Störung erst durch die - bewußte oder unbewußte - Begehrensvorstellung nach einer Lebenssicherung oder die Ausnutzung einer vermeintlichen Rechtsposition ihr Gepräge erhält und der Unfall zum Anlaß genommen wird, den Schwierigkeiten des Arbeitslebens auszuweichen (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] = LM BGB § 249 (Bb) Nr. 6 mit Anmerkung Hauss; LM BGB § 823 (F) Nr. 16; LM BGB § 249 (Bb) Nr. 13).
  • BGH, 10.04.1963 - IV ZR 281/62

    Haftung für Neuroseschäden

    Auszug aus BGH, 29.04.1975 - IX ZB 1/74
    Der Bundesgerichtshof hat diese Haftungsgrenze für den Bereich des Entschädigungsrechts zu Gunsten der Geschädigten verschoben: Auch Tendenzneurosen sind zu entschädigen, wenn Schwere und Dauer der Verfolgung zu einer derartigen Schädigung der Tiefenschichten der Persönlichkeit geführt haben, daß der Verfolgte unentrinnbar zwanghaften Begehrensvorstellungen unterworfen ist; eine schuldhafte Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 9 Abs. 1 BEG; § 254 BGB) kann ihm dann nicht entgegengehalten werden (BGHZ 39, 313 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62] = RzW 1963, 453 Nr. 19; BGH RzW 1965, 27 Nr. 19; 1968, 504; 549).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht